AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Verwender
Als Verwender dieser AGB gilt:
Blackout EDV Gmbh
Schöcklblickstrasse 10
8063 Eggersdorf bei Graz
Whatsapp/SMS: +4369010122285
Email: blackoutedv@gmail.com
§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Verwender und einem Verbraucher (Gemäß § 13 BGB einer „natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“).
§ 3 Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes
Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Bestellungen, welche Verbraucher über die Website www.blackoutsolar.at des Onlineshops Blackout Solar abschließen.
Der Vertrag kommt mit dem Verwender (siehe § 1) zustande.
Die Vorstellung und Beschreibung der Waren auf der Internetseite des Onlineshops Blackout Solar stellt kein Vertragsangebot dar.
Mit der Bestellung einer Ware durch einen Klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt ein Verbraucher ein verbindliches Angebot auf einen Kaufvertragsabschluss ab. Erst mit dem Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail durch den Verwender kommt der Vertragsschluss zustande.
Der Vertragstext wird bei Bestellungen gespeichert. Verbraucher erhalten eine E-Mail mit den Bestelldaten und den geltenden AGB. Nach Vertragsschluss sind die Bestelldaten nicht mehr online einsehbar.
§ 4 Zahlung
Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie weitere Preisbestandteile sind in den angegebenen Preisen inbegriffen. Versandkosten sind nicht im angezeigten Preis enthalten und können ggf. zusätzlich anfallen.
Verbrauchern stehen folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung:
- Paypal
- Überweisung
- Nachnahme
- Kreditkarte
§ 5 Lieferung, Lieferungsbeschränkungen
Die Lieferung erfolgt – sofern die Beschreibung eines gewählten Produkts nicht explizit Abweichendes festlegt – innerhalb von 10 Werktagen.
Diese Frist beginnt im Falle der Zahlung via Überweisung oder Paypal am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrages zu laufen.
§ 6 Gefahrenübergang
Das Risiko einer zufälligen Verschlechterung oder einem zufälligen Verlust der Ware liegt bis zur Übergabe der Ware beim Verwender und geht es mit der Übergabe auf den Verbraucher über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zum vollständigen Empfang des Kaufpreises behält sich der Verwender das Eigentum an der Ware vor.
§ 8 Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen gelten.
§ 9 B2B Käufe
Wird die Ware vom Kunde zehn Tage nach dem bestätigten Liefertermin ganz oder teilweise nicht abgenommen oder bei Lieferung auf Abruf, einschließlich des Abrufs von Teilmengen, nicht innerhalb von zehn Tagen nach Datum des bestätigten Verfügbarkeitstermins abgerufen, so ist ENERGY3000 berechtigt, wahlweise die Bestellung des Kunden in die nächste Verfügbarkeit zu schieben, d. h. nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ganz oder teilweise über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener, verlängerter Frist zu beliefern oder die Ware einzulagern und für jede angefangene Woche ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes zu verlangen oder nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren und eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des stornierten Auftragswertes zu verlangen. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
Mehrwertsteuerfreie Bestellung in Deutschland (§12 Abs. 3 Nr. 1 UStG*) bzw. Österreich (§ 28 Abs. 62 UStG 1994**)
Damit Sie von der mehrwertsteuerfreien Bestellung in unserem Onlineshop profitieren können, müssen Sie uns bestätigen dass Sie zum berechtigten Personenkreis gehören:
Lieferland Deutschland:
- Sie bestellen als Privatperson
- Die Lieferung und Montage erfolgt innerhalb Deutschlands
- Die Anlage (oder die Bestandteile) werden auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert
- Die Nutzung der gewonnenen Energie erfolgt ausschließlich zur Privatnutzung
Genauen Gesetzestext können Sie hier nachlesen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
Lieferland Österreich:
- Die Lieferung und Montage erfolgt innerhalb Österreichs
- Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage übersteigt 35kW (peak) nicht
- Der Kauf erfolgt durch den Betreiber der Solaranlage
- Die Solaranlage wird auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben
- Sofern die Bestellung Solarmodule enthält, sind auch photovoltaikanlagenspezifische Komponenten von der Steuer befreit (bei Kauf 2,5kWp Modulleistung gibt es 5kWh Speicher Verhältnis 1:2) steuerbefreit
Genauen Gesetzestext können Sie hier nachlesen: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Berechtigung für den Nullsteuersatz nicht besteht oder bestand, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% (DE) bzw. 20% (AT) angesetzt und der daraus resultierende Differenzbetrag an den Auftraggeber weiterbelastet. Der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist sofort fällig.
Wir, die Blackout EDV GmbH, weisen darauf hin, dass eine umsatzsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen. Sollten wir nach Bestellabschluss und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente, zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, benötigen, werden wir Sie darüber informieren.
*(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
**§28 Abs. (62) Abweichend von § 10 ermäßigt sich die Steuer auf 0% für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen, die nach dem 31. Dezember 2023 und vor dem 1. Jänner 2026 ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Dies gilt nur, wenn die Lieferungen oder Installationen an oder die innergemeinschaftlichen Erwerbe bzw. Einfuhren durch den Betreiber erfolgen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird und dass die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird oder betrieben werden soll:
- Gebäude, die Wohnzwecken dienen,
- Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
- Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§34 bis 47 der Bundesabgabenordnung), genutzt werden.
Eine Photovoltaikanlage gilt nur dann als in der Nähe eines Gebäudes im Sinne des dritten Satzes betrieben, wenn sie sich auf einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstückes befindet. Weiters darf für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, BGBl. I Nr. 150/2021, eingebracht worden sein.



