Hinweise zur Batterieentsorgung

Die Batterien-Verordnung unterscheidet zwischen Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien. Gerätebatterien sind alle gekapselten Batterien, die von Durchschnittspersonen problemlos in der Hand gehalten werden können wie Monzellenbatterien, Knopfzellen und Akkus (auch wiederaufladbare). Fahrzeugbatterien sind Batterien für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen.

Altbatterien können jedenfalls bei allen kommunale Rücknahmestellen zurückgegeben werden. Zusätzlich sind Händler jedenfalls zur Rücknahme von alten Gerätebatterien verpflichtet – und zwar unabhängig von der Geschäftsgröße und auch unabhängig von einem gleichzeitigen Neukauf; die Sammlung erfolgt hier über spezielle Sammelboxen Alte Fahrzeug-, Starterbatterien werden vom Autohandel, bzw. von der Kfz-Werkstätte übernommen und dann einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Auch dafür darf dem Konsumenten nichts verrechnet werden.